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EnergiebedarfsausweisEnergiebedarfsausweis

EnergieverbrauchsausweisEnergieverbrauchsausweis

Achtung Verkäufer und Vermieter !!

Seit dem 1.5.2014 benötigen Sie gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 zum öffentlichen Angebot Ihrer Immobilie im Verkauf oder in der Vermietung einen Energieausweis. Man unterscheidet Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Mit einem Angebot ohne Energieausweis setzen Sie sich der Gefahr von Abmahnungen aus. Seitens des Gesetzgebers drohen ferner Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Wenngleich ein Inserat ohne die Daten des Energieausweises noch möglich ist, sofern er noch nicht vorliegt aber bereits beantragt ist, muss er spätestens zum Zeitpunkt der Besichtigung vorliegen. Ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend geahndet werden.

 

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen:

- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfs- Ausweis)

- Wert des Energiebedarfes oder -verbrauchs des Gebäudes

- wesentlicher Energieträger der Heizung

- Baujahr des Gebäudes

- die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse (sofern ein (neuer) Ausweis mit diesen Angaben vorliegt - alte Versionen gelten bis maximal 20XX)

.Wie bekomme ich einen Energieausweis ?

Ihr lokaler Energieberater kann Ihnen einen Energieausweis ausstellen. Oft geschieht dies im Rahmen einer umfangreichen und kostenintensiven Energieberatung oder als einzelne entgeltliche Leistung.

Je nach Art des Ausweises ist damit ein unterschiedlich hoher Aufwand verbunden und alleine eine Ortsbesichtigung und die Datenaufnahme führt schnell zu einem recht hohen Preis.

Gerne bieten wir Ihnen im Rahmen eines Verkaufs- oder Vermietungsauftrages die Erfassung der relevanten Daten an und lassen für Sie auf dieser Basis einen Energieausweis erstellen.

Dann können wir Ihnen den Verbrauchsausweis für 119 Euro inkl. MwSt. und den Bedarfsausweis für 149 Euro inkl. MwSt. anbieten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne gleichzeitigen Verkauf- oder Vermietauftrag diese Preise nicht gewährleisten können und den Erfassungsaufwand ebenfalls berechnen müssen.

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